Durch die kooperierenden Einrichtungen und Dienste ist es möglich die Ausbildung vielfältig zu gestalten.
Neben den Einrichtungen aus dem Bereich Pflege sind auch Einrichtungen aus den Bereichen Sonderpädagogik, Gesundheitswesen, Gesundheitsversorgung, Beratung und viele weitere an der Ausbildung von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern beteiligt.
Für einige der Einrichtungen ist die Aufgabe der Ausbildung von Pflegenden neu. Ich freue mich sehr, dass sich so viele bereit erklärt haben mitzuwirken.
Auf der Suche nach einer Kooperation für die Pflichteinsätze finden Sie als Ausbildungsträger in der nachfollgenden Tabelle die geeigneten Einrichtungen.
Wenn Sie als Einrichtung oder Dienst den Landkreis bei der Ausbildung Pflegender als Einsatzstelle unterstützen wollen, sich in der Tabelle als Versorgungsbereich nicht wiederfinden oder Informationen benötigen, freue ich mich auf Ihre Nachricht und berate Sie gerne.
Einrichtungen, welche sich für die Pflichteinsätze in der generalistischen Ausbildung eignen
Ambulante- Akut-/ Langzeitpflege
Zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen
nach § 71 Abs. 1 und § 72 Abs. 1 SGB XI
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Stationäre Langzeitpflege
Zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen
nach § 71 Abs. 2 und § 72 Abs. 1 SGB XI
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Stationäre Akutpflege
Zugelassene Krankhäuser nach § 108 SGB V
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Pädiatrische Versorgung
- Pädiatrische Krankenhäuser und pädiatrische Krankenhausabteilungen/-stationen
- Krankenhausabteilungen/-stationen, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Geburtshilfeeinrichtungen, Wochenstationen
- Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
- Ambulante Kinderkrankenpflegedienste
- Stationäre Pflegeeinrichtungen für heimbeatmete Kinder und Jugendliche
- Rehabilitationskliniken mit Angeboten für Kinder und Jugendliche
- Kinderkrankenpflege in Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
- Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), auch einschließlich sonderpädagogischer Kindergärten
- Ambulante und stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe für Kinder und Jugendliche
- Einrichtungen der Jugend- und Erziehungshilfe
- Ambulante und stationäre Kinderhospize, Teams der spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativpflege (SAPPV)
- Kinderarztpraxen
- Kinderkrippen (Betreuung von Kleinkindern bis drei Jahren), sofern der Einsatz 100 bis 120 Stunden umfasst
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Psychiatrische Versorgung
- Psychiatrische Kliniken und psychiatrische Krankenhausabteilungen/-stationen inkl. Tageskliniken
- Psychiatrische Kliniken und psychiatrische Krankenhausabteilungen/-stationen der Kinder- und Jugendpsychiatrie inkl. Tageskliniken
- Psychosomatische Kliniken und psychosomatische Krankenhausabteilungen/-stationen inkl. Tageskliniken
- Kliniken für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
- Wohn- und Pflegeheime für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Wohnbereiche, in denen Menschen im Alter von über 65 Jahren stationär gerontopsychiatrisch versorgt werden, weil sie mit psychischen Erkrankungen (z.B. Depression, Schizophrenie, Sucht) alt geworden sind oder an mit dem Alter assoziierte psychische Erkrankungen (z.B. Demenz) leiden, wenn die Praxisanleitung durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte sichergestellt ist und der Wohnbereich von einer Fachärztin bzw. einem Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie betreut wird
- Wohnheime der Eingliederungshilfe für psychisch kranke Menschen
- Ambulante psychiatrische Pflegedienste
- Sozialpsychiatrische Dienste
- Rehabilitationskliniken mit Angeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Tagesstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen Gemeindepsychiatrische Zentren
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Wahleinsätze
- Pflege: Rehabilitationskliniken, Palliative Einrichtungen, Hospize, Intensivpflegeeinrichtungen, Dialysezentren, Krankenstationen in Gefängnissen, Privatkliniken nach § 30 GewO, Eingliederungshilfeeinrichtungen mit Pflegezuschlägen, Regeleinrichtungen im Bereich der Kinder- und Tagesbetreuung mit Einzelintegration, Straßenambulanzen
- Beratung: Beratungseinrichtungen (zum Beispiel bezüglich Drogen, HIV, Schwangerschaft), Pflegestützpunkte, Beratungsstellen für Familien, An Kliniken angegliederte Betreuungs- und Beratungseinrichtungen, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Krankenkassen, Gesundheitszentren, Elterninitiativen für krebskranke Kinder, Alzheimer Gesellschaft, Fachstellen für pflegende Angehörige, Unabhängige Patientenberatungsstellen, Behinderteneinrichtungen, Familienentlastende Dienste, Offene Behindertenarbeit
- Sonstiges: Stadtmissionen / Bahnhofsmissionen, Blindeninstitute, Einrichtungen für Hörgeschädigte, Mutter-Kind-Wohnen
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Stand: 12. März 2021 Quelle: (vgl.RP: Geeignetheit von Einrichtungen zur Durchführung der praktischen Ausbildung)